Meldestelle
Bitte vereinbaren Sie für die Meldestelle vorab einen Termin.
An- und Ummeldung, Wegzug ins Ausland
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Die An- und Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in Ausnahmefällen (mit Vollmacht) erledigen. Bitte bringen Sie Personalausweis und/oder (Kinder-) Reisepass sowie die Geburtsurkunden zur Anmeldung mit.
Formulare:
Die An-, Um- und Abmeldungen sind gebührenfrei. Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen, müssen Sie die Nebenwohnung abmelden. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, hat sich bei der Meldebehörde persönlich abzumelden.
Personalausweis/Reisepass
Jeder Deutsche ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen.
Der Antrag auf einen Personalausweis oder Reisepass kann nur persönlich gestellt werden.
Seit August 2021 gibt es den neuen deutschen Personalausweis nur noch mit Fingerabdrücken. Wenn Sie also einen neuen Personalausweis beantragen, müssen Sie sich zwingend Ihre Fingerabdrücke des rechten und des linken Zeigefingers abnehmen lassen. Ihre Fingerabdrücke werden per Scanner im Einwohnermeldeamt abgenommen, zunächst verschlüsselt auf einer Festplatte gespeichert und danach über eine Datenverbindung an die Bundesdruckerei übermittelt, wo sie dann auf den Chip des neu ausgestellten Ausweises übertragen und dort verschlüsselt gespeichert werden.
Dies trifft jedoch nicht auf Kinder unter sechs Jahren zu. Sie müssen weder bei der Reisepass- oder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke abgeben, da die Dokumente keinen Chip zur Speicherung biometrischer Daten enthalten.
Die Bundesrepublik Deutschland setzt damit die Verordnung 2019/1157 der Europäischen Union um. Diese Maßnahme soll die Sicherheit des Personalausweises erhöhen. Bei einer Personenkontrolle kann die Polizei die Echtheit des Ausweises dadurch überprüfen, dass sie vom Besitzer des Personalausweises die Fingerabdrücke der Zeigefinger vergleicht. Neben der Polizei können auch die Pass- und Meldebehörden, die Zollverwaltung und Steuerfahndungsstellen die gespeicherten Fingerabdrücke auslesen sowie Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten.
Sobald die Fingerabdrücke auf den Ausweis übertragen sind und der neue Ausweis dem Besitzer ausgehändigt wurde, werden diese in der Bundesdruckerei und im Einwohnermeldeamt gelöscht. Die Fingerabdrücke werden in keiner zentralen Datenbank gespeichert.
Die Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher" finden Sie unter folgendem Link: BMI - Ihr Personalausweis (personalausweisportal.de)
Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaber*Innen eines Personalausweises die PIN ihres Online -Ausweises selbst zurücksetzen bzw. selbst aktivieren www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung erforderlich:
1 aktuelles biometrisches Passbild Erstellung direkt in der Meldestelle möglich, Gebühr: 7,50 €
Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde
die Gebühren 22,80 € (bis zum 24. Lebensjahr) und 37,00 € (ab dem 24. Lebensjahr) sind bei Antragstellung zu entrichten
Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigter bei Antragstellung eines Dokumentes für minderjährige Kinder
Ebenso ist die Anwesenheit des betreffenden Kindes erforderlich.
Personalausweise und Reisepässe werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 9-10 Wochen. Die Passbehörde hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Expresspässe stehen Ihnen innerhalb von 4 Tagen zur Verfügung.
Formulare:
- Vollmachtserklärung zur Abholung für Personalausweis und Reisepass
- Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses für Kinder
Reisen von Kindern
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig und berechtigen nicht mehr zum Grenzübertritt. Es wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen ab 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr zur Verfügung. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Das BMI weist in diesem Zusammenhang im Hinblick auf mögliche Nachfragen von Eltern darauf hin, dass deutsche Staatsangehörige – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen können. Innerhalb der EU sind auch Personalausweise als Reisedokument anerkannt und daher sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder für Reisen innerhalb der EU ausreichend.
Zur Begründung, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, können Sie auf die Informationen in den Antworten in der FAQ-Rubrik auf dem BMI-Internetauftritt zu den folgenden Fragen verweisen:
Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?
Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich bei Fragen direkt an die zuständige Botschaft wenden. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter www.auswaertiges-amt.de.
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis gibt es in unterschiedlichen Ausführungen:
Ein Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis") wird für persönliche Zwecke, z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Berufserlaubnis).
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z.B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind.
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?
Ein Führungszeugnis kann auf verschiedenen Wegen beantragt werden:
Über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ)
Persönlich bei der Meldebehörde/im Bürgerbüro vor Ort
Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses persönlich oder per Post unmittelbar beim BfJ stellen.
Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten.
Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z.B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Gebühren
Personalausweis:
Personalausweis (unter 24 Jahre):
Vorläufiger Personalausweis:
Nachträgliches Einschalten PIN:
Entsperren der online Ausweisfunktion:
Sperren der online Ausweisfunktion:
Änderung der Anschrift:
Reisepass (unter 24 Jahre):
Reisepass:
Expresspass:
Expresspass (unter 24 Jahre):
Reisepass 48 Seiten:
Reisepass 48 Seiten (unter 24 Jahre):
vorläufiger Reisepass:
Einfache Meldebescheinigung:
Erweiterte Meldebescheinigung:
Digitales biometrisches Foto:
Führungszeugnis:
37,00 €
22,80 €
10,00 €
gebührenfrei
gebührenfrei
gebührenfrei
gebührenfrei
37,50 €
70,00 €
102,00 €
69,50 €
92,00 €
59,50 €
26,00 €
5,00 €
10,00 €
7,50 €
13,00 €