Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen" am 31. Dezember 2023 und am 01. Januar 2024
22. 12. 2023
Anbei wird die Allgemeinverfügung zum "Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen" am 31.12.2023 und am 01.01.2024 veröffentlicht.
Bild zur Meldung: Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen" am 31. Dezember 2023 und am 01. Januar 2024
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